Eltville legt Regeln für Silvesterfeuerwerk fest: Böllern nur an zwei Tagen und Sperrzonen in historischer Altstadt

Eltville legt Regeln für Silvesterfeuerwerk fest: Böllern nur an zwei Tagen und Sperrzonen in historischer Altstadt
Eltville legt Regeln für Silvesterfeuerwerk fest: Böllern nur an zwei Tagen und Sperrzonen in historischer Altstadt

Das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein hat seine Hinweise zum Jahreswechsel veröffentlicht und weist auf zeitliche und räumliche Beschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Pyrotechnische Artikel der Kategorie 2 dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar verwendet werden und ausschließlich durch Personen ab 18 Jahren. Zugleich gibt die Stadt Sperrflächen in der Altstadt und weiteren Ortsteilen vor und bittet um vorsichtiges Verhalten und die Beachtung von Sicherheitsregeln.

Erlaubte Zeit und Altersgrenze

Laut Mitteilung ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerk nur an den beiden genannten Tagen zulässig. Die Stadt betont, dass die Nutzung nur durch volljährige Personen gestattet ist. Bei der Handhabung der Feuerwerksartikel sollen die Sicherheitshinweise der Hersteller beachtet werden, um Verletzungen und Schäden zu vermeiden.

Sperrzonen in Altstadt und Ortsteilen

Das Abbrennen von Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altenheimen verboten. Zudem gelten Verbote in besonders brandempfindlichen Bereichen wie der Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern. Konkret nennt die Stadt folgende Bereiche: der Altstadtbereich der Kernstadt; in Erbach die Flächen von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse; in Hattenheim ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz; und in Martinsthal der Bereich des Lindenplatzes.

Sicherheitsappelle nach früherem Großbrand

Die Stadt erinnert an einen früheren Großbrand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ausgelöst wurde und erheblichen Sachschaden verursachte. Vor diesem Hintergrund bittet Bürgermeister Patrick Kunkel die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste, Raketen und Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzuschießen und die Flugrichtung der Raketen aus Sicherheitsgründen in Richtung Rhein zu wählen.

Verkehrsregeln und Umgang mit Pyrotechnik

Die Verwaltung fordert dazu auf, bestehende Halteverbote und Parkverbote zu beachten, damit Zufahrtswege und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Ferner wird darum gebeten, auf pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung zu verzichten. Rückstände und Abfälle aus dem Feuerwerk sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

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