
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Nach einer teilweisen Lockerung im Dezember 2025 für Bestände mit weniger als fünfzig Tieren erlaubt eine am Samstag, 17. Januar erlassene Allgemeinverfügung, dass auch größere Betriebe ihre Tiere ab Sonntag, 18. Januar wieder ins Freie lassen dürfen.
Entscheidung nach Beruhigung des Seuchengeschehens
Wiesbaden folgt mit der Aufhebung der Anordnung mehreren hessischen Kreisen, in denen das Infektionsgeschehen zurückgegangen ist. Die Verwaltung begründet die Rücknahme der Stallpflicht mit einer Entspannung der Lage. Die Maßnahme gilt landesweit nicht, sondern bezieht sich auf die Zuständigkeit der Landeshauptstadt.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verbindlich
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin konkrete Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Nach Angaben der Stadt sind Schutzkleidung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften erforderlich. Diese Schritte dienen dazu, das Risiko eines Eintrags des Erregers zu reduzieren.
Informationen und Details
Die genauen Anforderungen und weiterführende Informationen hat die Stadt auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die entsprechenden Vorgaben sind auf der Seite www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe einsehbar.
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